Öffentlichkeitsfahndung: Einbrecher lässt sich mehrfach blitzen - Polizei veröffentlicht Fotos

25. April 2024 19:17 Uhr von Redaktion all-in.de

Diese Spritztour dürfte ihn teuer zu stehen kommen: In Köln hat sich ein Wohnungseinbrecher und Autodieb gleich mehrfach blitzen lassen. Jetzt fahndet die Polizei mit den Fotos nach ihm.

Mit Bildern mehrerer Radaranlagen sucht die Polizei in Köln jetzt nach einem mutmaßlichen Einbrecher und Autodieb.

Der gesuchte Mann steht im Verdacht, in der Nacht auf den 19. November 2023, einem Sonntag, die Fahrzeugschlüssel eines Volvo aus einer Wohnung in der Kölner Innenstadt gestohlen zu haben. Mit dem gestohlenen Wagen vom Typ V70 fuhr er dann durch die Kölner Altstadt sowie über die Bundesautobahn 3.

Einbrecher lässt sich in Köln mehrfach blitzen

Nach derzeitigem Ermittlungsstand drang der Mann zwischen 1.30 Uhr und 4 Uhr über ein auf Kipp stehendes Fenster der Erdgeschosswohnung am Karthäuserwall in Köln ein. Mit dem gestohlenen Schlüssel öffnete er dann den vor der Wohnung abgestellten Volvo und fuhr davon. Am Montagmorgen stand der Wagen dann etwa 700 Meter von der Wohnung entfernt in der Alteburgerstraße, so die Ermittler.

Dass die Polizei so genau weiß, wo der Autodieb am Morgen unterwegs war, hat einen einfachen Grund: Der Tatverdächtige war auf seiner Spitztour zu schnell unterwegs und ließ sich mehrfach blitzen. "Anhand der Lichtbilder lässt sich bislang rekonstruieren, dass die abgebildete Person über die A3 in Richtung Montabauer/Rheinlandpfalz unterwegs gewesen war", so die Kripo Köln.

Polizei fahndet nach "blitzschnellem" Einbrecher in Köln 

Mit den Blitzer-Fotos fahndet die Polizei jetzt öffentlich nach dem mutmaßlichen Einbrecher und Autodieb. Hinweise zu dem Gesuchten nimmt das Kölner Kriminalkommissariat 74 unter der Telefonnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de entgegen.

Öffentlichkeitsfahndungen mit Fotos sind nach der Strafprozessordnung in Deutschland erlaubt, wenn eine Person "einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist" und "die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre".

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