Beamte der Grenzpolizeigruppe haben einer 53-jährigen Frau am Mittwoch die Einreise nach Deutschland verweigert. Die Frau aus Albanien war zuvor mit einem Flugzeug angekommen.
Einreise am Flughafen Memmingen verweigert: Frau muss nach Albanien zurück
Da die 53-Jährige ihre maximal erlaubte Aufenthaltszeit als Touristin im Schengenraum bereits überschritten hatte, sei sie zur Einreise nicht mehr berechtigt gewesen, so die Polizei in einer Mitteilung. Die Albanerin wurde mit den nächsten Flugzeug nach Tirana zurückgeschickt. Zudem leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen die Frau ein.
Maximal 90 Tage im Schengenraum
Das EU-Recht regelt die Voraussetzungen für einen Aufenthalt in einem Schengen-Staat (auch Deutschland) zu touristischen Zwecken, zu Geschäftszwecken oder wegen des Besuchs von Freunden und Verwandten. Erlaubt ist ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.