Neuerungen zum Monatswechsel: Legales Kiffen, höhere Steuern und Eintrittsgeld für Venedig: Das ändert sich im April

2. April 2024 06:38 Uhr von Redaktion all-in.de/dpa
Mit dem Monatswechsel stehen auch einige Veränderungen an. Im April wird unter anderem Kiffen in Deutschland legal, werdende Eltern bekommen unter Umständen weniger Geld, Amazon verkürzt seine Rückgabefristen und Venedig verlangt erstmals eine Eintrittsgebühr. (Symbolbilder)
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Mit dem April ändert sich einiges in Deutschland. Kiffen wird ab Ostermontag legal - das ist kein Aprilscherz! Außerdem gibt es Neuerungen für werdende Eltern, Amazon-Kunden, Studenten, Azubis und Venedig-Touristen.

Mit dem Monatswechsel stehen wieder einige Änderungen an. Cannabis-Konsumenten können sich freuen, denn Kiffen wird legal. Bei werdenden Eltern dürfte dagegen die Stimmung sinken. Denn für sie gibt es unter Umständen weniger Geld. Ein Überblick, was sich im April ändert: 

  • Cannabis wird in Deutschland legal
  • Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt
  • Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme
  • Kürzere Rückgabefrist bei Amazon
  • Deutschlandticket für Studenten
  • Mobilitätszuschuss für Azubis
  • Eintrittspreis für Venedig
  • Qualifizierungsgeld
  • Mindestlohnerhöhung für einige Berufsgruppen

 Cannabis 

Ab 1. April 2024 ist es soweit: In Deutschland darf legal gekifft werden. Doch wer sein Cannabis wie in Kanada oder den Niederlanden im Geschäft kaufen möchte, wird enttäuscht. Die Droge ist in Deutschland nur über sogenannten Cannabis-Clubs erhältlich. Vereinsmitglieder ab 18 Jahren können bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten. Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren ist bis zu 30 Gramm Cannabis mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent erlaubt.

Wem der Bezug über einen Cannabis-Club zu umständlich ist, kann auch selbst anbauen: Privat darf man bis zu drei weiblichen Cannabis-Pflanzen in den eigenen vier Wänden haben. Ernten darf man aber nur für den Eigenkonsum. Das Gras darf nicht an andere weitergegeben werden. Damit bleibt Dealen weiterhin strafbar. Auch für das Kiffen im öffentlichen Raum gibt es Einschränkungen. So darf in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich von Schulen und Kitas nicht konsumiert werden. 

Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

Mehr Steuern zahlen müssen die Deutschen ab 1. April auf Gas und Fernwärme. Dann ist wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent.

Elterngeld

Weniger Geld gibt es ab April für frisch gebackene Eltern. Denn dann ändert sich die Einkommensgrenze beim Elterngeld. Das steht Eltern oder Elternteile zu, die nach der Geburt ihres Kindes zuhause bleiben oder nur teilweise wieder in das Berufsleben einsteigen. Paare, die ab dem 1. April 2024 ein Kind bekommen, erhalten nur noch Elterngeld, wenn sie im Jahr vor der Geburt maximal 200.000 Euro verdient haben, bezogen auf das zu versteuernde Einkommen. Davor lag diese Grenze bei 300.000 Euro. Die neue Regelung gilt auch für Alleinerziehende. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich. Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, gelten für Paare nochmals strengere Werte. Dann entfällt der Anspruch bei ihnen schon ab 175.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen.

Rückgabefristen bei Amazon

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Die Regel greift voll ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.

Deutschlandticket für Studenten

Studenten vieler Hochschulen bekommen zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat. Damit können sie bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

Mobilitätszuschuss für Azubis

Auszubildende, die eine Lehre weit weg von daheim beginnen, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen. Den Mobilitätszuschuss können Azubis bei der Bundesagentur für Arbeit oder im Jobcenter vor Ort beantragen. Die Förderung erfolgt durch einen monatlichen Zuschuss.

Eintrittspreise für Venedig

Venedig bittet Tagesbesucher künftig an ausgewählten Terminen zur Kasse. Die Lagunenstadt gehört zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Jedes Jahr kommen rund 14 Millionen Touristen zu Besuch. Um die Urlauberströme besser lenken zu können, müssen Tagesbesucher künftig ihren Ausflug in die Altstadt vorab reservieren und eine Eintrittsgebühr bezahlen. Der Eintrittspreis wird zwar erst 2025 eingeführt, aber schon in diesem Jahr testet die Stadtverwaltung die Eintrittsgebühr an 29 Tagen - Auftakt ist am 25. April. An folgenden Tagen müssen Tagestouristen 2024 Eintrittsgelder für Venedig zahlen:  

  • Von Donnerstag, 25. April 2024, bis Sonntag, 5. Mai 2024, jeweils von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Alle Wochenenden (Samstag und Sonntag) von Samstag, 11. Mai 2024, bis Sonntag, 14. Juli 2024, von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Davon ausgenommen ist das Wochenende vom 1. und 2. Juni 2024 wegen des italienischen Feiertags "Tag der Republik".

Das Venedig-Ticket kostet fünf Euro. Wenn Tagesbesucher die Gebühr bezahlt haben, erhalten sie einen QR-Code. Die Einnahmen sollen in den Erhalt von Stadt und Natur fließen. Übernachtungsgäste sind von der Gebühr befreit.  

Qualifizierungsgeld

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

Berufsorientierungspraktikum

Wer bei der Berufswahl noch unentschlossen ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Mindestlohnerhöhung

Gesellinnen und Gesellen im Maler- und Lackiererhandwerk bekommen ab April einen höheren Mindestlohn. Dieser beträgt künftig mindestens 15 Euro pro Stunde. Ungelernte Arbeitnehmer in dieser Branche haben Anspruch auf künftig 13 Euro brutto pro Stunde. 

Mehr Geld gibt es auch für Sicherheitskräfte an Flughäfen in Bayern (außer Flughafen München), Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die die behördliche Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft bestanden haben. Der Mindestlohn beträgt ab April 18,32 Euro. Alle anderen angestellten Sicherheitskräfte erhalten ab April mindestens 16,95 Euro.

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