Auch Kolleginnen auf Toilette gefilmt: Bayerischer Lehrer wegen Besitz von Kinderpornografie angeklagt

19. Oktober 2023 11:01 Uhr von Redaktion all-in.de
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Lehrer aus dem Landkreis Aschaffenburg erhoben. Der Mann soll kinderpornografische Inhalte bessen und Kolleginnen auf der Toilette gefilmt haben. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Lehrer aus dem Landkreis Aschaffenburg erhoben. Der Mann soll kinderpornografische Inhalte bessen und Kolleginnen auf der Toilette gefilmt haben. (Symbolbild)
picture alliance/dpa | Nicolas Armer

Ein Lehrer in Franken muss sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Außerdem soll er Kolleginnen auf der Toilette gefilmt haben.

Ein 60-jähriger Lehrer aus dem Landkreis Aschaffenburg muss sich jetzt vermutlich wegen dem Besitz von kinderpornografischen Inhalten vor Gericht verantworten. Zudem soll der Mann seine Kolleginnen auf der Toilette gefilmt haben. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben. 

Mann soll Kamera auf Lehrerinnen-Toilette versteckt haben

Der 60-jährige Lehrer habe von Dezember 2018 bis Januar 2020 eine Videokamera auf einer Personal-Toilette seiner Schule versteckt. Dabei soll der 60-Jährige die Kamera so ausgerichtet haben, dass er seine Kolleginnen beim Toilettengang filmen konnte. Betroffen seien zwei Lehrerinnen, so die Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg. 

Kinderpornografie auf Computer gefunden

Weiter wird dem Mann der Besitz von kinderpornografischen Inhalten vorgeworfen. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im April 2022 fand die Polizei eine geringe Anzahl solcher Bilder auf einem Rechner . Da die Geräte und die Datenträger teilweise verschlüsselt waren, habe die Auswertung erhebliche Zeit in Anspruch genommen, so die Staatsanwaltschaft weiter. 

Kinderpornografie und Videokamera auf Toilette: Lehrer droht Gefängnis

Die Polizei war dem Lehrer durch eine Mitteilung eines US-amerikanischen Online-Dienstes auf die Schliche gekommen. Für den Besitz von kinderpornografischen Inhalten sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis maximal fünf Jahren vor. Im Falle der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensraumes durch die Videoaufnahmen drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Das Schöffengericht am Amtsgericht Aschaffenburg muss nun über die Zulassung der Anklageschrift entscheiden. 

Zentralestelle Cybercrime bekämpft Kinderpornografie im Internet

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ist die Zentralstelle für Cybercrime angesiedelt. Seit Oktober 2020 ist die bayerische Zentralstelle auch für die Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet zuständig. Im Fokus stehen dabei Betreiber und Nutzer von Darknetforen, die entsprechende Material herstellen, posten oder damit handeln. Insgesamt sind 24 Staatsanwälte und mehrere IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime tätig. 

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