Freistaat setzt auf Eigenverantwortung: Bayern hebt landeseigene Maskenpflicht zum 1. Februar auf

19. Januar 2023 11:52 Uhr von Redaktion all-in.de
Künftig müssen Mitarbeiter von Arztpraxen in Bayern keine Maske mehr tragen. (Symbolbild)
Künftig müssen Mitarbeiter von Arztpraxen in Bayern keine Maske mehr tragen. (Symbolbild)
Anna Shvets von Pexels

Wer ab Februar in Bayern eine Gemeinschaftsunterkunft besucht oder in einer Arztpraxis arbeitet, muss ab 1. Februar keine Maske mehr tragen. Wegen der niedrigen Infektionszahlen werde der Freistaat seine landesrechtliche Maskenpflicht aufheben, kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag in einer Pressemitteilung an. Die bundesrechtliche Maskenpflicht im Gesundheitswesen bleibt aber bis 7. April bestehen. 

Keine Maskenpflicht mehr für Mitarbeiter in Arztpraxen

„Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich. Deshalb werden in Bayern mit Ablauf des 31. Januar die landesrechtlichen Maskenpflichten gemäß BayIfSMV fallen – also die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften", informierte der Minister. Er betont: "Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt.“

Bayern empfiehlt weiterhin Masken zu tragen

Allerdings werde der Freistaat weiterhin empfehlen, in bestimmten Situationen weiterhin eine Maske zu tragen. "Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein", ist er überzeugt. "Die niedrigen Zahlen an Corona-Infektionen auch nach den Weihnachtsferien zeigen, dass die Eigenverantwortung und die gegenseitige Rücksichtnahme bei den Bürgerinnen und Bürgern funktionieren. Es ist bei einer solchen Lage infektionsschutzrechtlich nicht mehr angezeigt, Masken verpflichtend vorzuschreiben." Hinzu komme, dass eine Corona-Erkrankung mittlerweile bei den Meisten nicht mehr schwer verlaufe. "Und für diejenigen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, gibt es wirksame Therapien.“

Holetschek kritisiert bundesweite Regeln zur Maskenpflicht

Dieser Schritt der Bayerischen Staatsregierung bedeutet aber nicht, dass die Bayern jetzt gar keine Masken mehr aufziehen müssen. Denn die bundesinfektionsschutzrechtlichen Regeln schreiben weiterhin FFP2-Masken beispielsweise in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen bis zum 7. April 2023 vor. „Es stellt sich die Frage, ob man diese Maßnahmen bis Anfang April aufrechterhalten muss", meint Holetschek. Denn die Maskenpflicht gilt hauptsächlich in Bereichen, wo ohnehin infektiologisch geschultes Personal arbeitet, also in Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Staatsregierung setzt auf Eigenverantwortung

"Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz haben - nämlich die Einrichtungen selbst", fordert der Gesundheitsminister. "Der Freistaat geht mit gutem Beispiel voran.“ Der 2. Februar, wenn die FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr fällt, wäre seiner Ansicht nach ein guter Zeitpunkt, um alle die restlichen Maskenpflichten, die noch im Bundesgebiet gelten, aufzuheben. Das wäre "ein längst überfälliges Zeichen für Normalität", meint Holetschek. 

Etliche Ausnahmen bei Testpflicht

Holetschek erläuterte zudem: „Die landesrechtlichen Ausnahmen von den bundesrechtlichen Testnachweiserfordernissen bleiben vorerst bis zum 17. Februar unverändert bestehen. Die Testpflichten sind bundesrechtlich vorgegeben – Bayern hat aber bereits etliche Ausnahmen bei Besuchen von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen erlassen. Daran halten wir zunächst fest." Über das weitere Vorgehen will sich die Bayerische Staatsregierung zu gegebener Zeit mit allen Beteiligten austauschen. "Klar ist: Auch in diesen Bereichen soll mit dem fortschreitenden Ende der Pandemie Eigenverantwortung an die Stelle staatlicher Vorgaben treten.“