Gerichtsverhandlung über Unfall in Augsburg: Tödlicher Raserunfall auf Möbelhaus-Parkplatz: Fahrer muss lange Zeit ins Gefängnis

16. November 2023 13:18 Uhr von dpa
Der Angeklagte soll in einem Bereich, in dem maximal Tempo 50 erlaubt war, mit fast der dreifachen Geschwindigkeit gefahren sein, um seinen drei Mitfahrern die Leistung seines Autos zu demonstrieren. Er soll die Kontrolle über den Wagen verloren haben, von der Fahrbahn abgekommen und auf einen Möbelhaus-Parkplatz geschleudert sein. In dem Fahrzeug starb eine 21-Jährige, die beiden weiteren Mitfahrer wurden verletzt. Am Donnerstag fiel das Urteil.
Stefan Puchner/dpa

Mit seinem PS-starken Auto gab er richtig Gas. Mit über 100 km/h raste er durch Augsburg - bis er die Kontrolle verlor. Eine junge Frau starb. Dafür muss er jetzt fünf Jahre ins Gefängnis.

Tödlicher Raserunfall in Augsburg: Staatsanwaltschaft fordert mehr als 5 Jahre Haft

Nach einer tödlichen Raserfahrt quer über einen Möbelhaus-Parkplatz in Augsburg ist das Urteil gefallen. Der 55-jährige Fahrer des Autos muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Damit blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren und neun Monaten für angemessen gehalten hatte. Den Anwälten der Nebenkläger in dem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg war dieses Strafmaß aber noch zu gering. Sie hatten am Mittwoch bis zu sechs Jahre und neun Monate Haft gefordert. Der Verteidiger hielt drei Jahre und zehn Monate für ausreichend.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Medienberichten nahm der Angeklagte das Urteil ruhig und gefasst auf. Ihm hielten die Richter zugute, dass er am ersten Prozesstag die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend eingeräumt hatte. Anschließend entschuldigte er sich auch persönlich bei den Angehörigen. 

55-jähriger Autofahrer verliert in Kurve die Kontrolle und schleudert über Möbelhaus-Parkplatz

Der 55 Jahre alter Kfz-Mechaniker war mit einem hochmotorisierten und mehr als zweieinhalb Tonnen schweren SUV mit deutlich über 100 km/h durch Augsburg gerast. Tempo 50 war erlaubt. Der Mann verlor in einer Kurve die Kontrolle über seinen Wagen.

Das Fahrzeug kam dann von der Straße ab und schleuderte über den angrenzenden Parkplatz des Möbelhauses. Dort prallte der 557 PS starke Wagen gegen einen Einkaufswagenständer. Die Beifahrerin des Rasers erlitt schwerste Kopfverletzungen und war sofort tot, die beiden Mitfahrer auf der Rückbank wurden verletzt. Auf dem Parkplatz konnten zwei Kundinnen des Möbelhauses gerade noch vor dem Auto wegrennen und blieben so körperlich unversehrt.

Angeklagter legt zum Prozessauftakt Geständnis ab

Zu Beginn des Prozesses im Oktober hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er musste sich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verantworten, die Höchststrafe beträgt zehn Jahre. Gegenstand des Prozesses ist auch eine weitere, ähnliche Raserfahrt, bei der es aber zu keinem Unfall kam.

Der Staatsanwalt warf dem Mann nochmals vor, dass er mit seinen Fahrten einfach nur vor den jungen Menschen, die in dem "Panzer-SUV" saßen, protzen wollte. Es sei "eines der schwersten mit einem Pkw begangenen Verbrechen der vergangenen Jahre". Die Opfer-Anwälte bemängelten zudem, dass der Angeklagte keine ernsthafte Reue gezeigt habe.

Der Verteidiger des 55-Jährigen hingegen betonte, dass sein Mandant kein Angeber sei und auch sonst nicht zu schnell fahre. In seinem letzten Wort betonte der Fahrer mehrfach: "Ich bereue es von ganzem Herzen."