Gesetzesänderung: Aufgepasst! In Italien droht Autofahrern ein saftiges Bußgeld

13. März 2024 16:33 Uhr von Redaktion all-in.de
Wer in den Osterferien zum Radeln nach Italien möchte, muss aufpassen. Für Fahrräder auf dem Auto-Heckträger können hohe Bußgelder fällig werden.
IMAGO / M.Zettler

Wer an Ostern mit dem Auto zum Radelurlaub nach Italien fährt, muss aufpassen. Italien hat die Vorschriften für Heckträger geändert. Wer darauf ein Fahrrad transportiert, auf den können hohe Bußgelder zukommen.

Urlaub in Italien: Alle Heckträger brauchen Warntafel

Die Osterferien nutzen viele Deutsche für einen Urlaub in Italien. Doch egal, ob es noch zum Skifahren oder vielleicht schon zum Radeln geht, alle, die mit einem Heckträger am Auto unterwegs sind, müssen aufpassen. Grundsätzlich gilt in Italien: Wer etwas transportiert, das über das Heck des Fahrzeugs hinausragt, muss eine rot-weiße Warntafel anbringen. Das gilt auch für Heckträger. Nimmt diese Ladung die gesamte Breite ein, müssen sogar zwei Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 80 Euro rechnen. 

Bisher gab es jedoch eine Ausnahme: Heckträger mit eigener Beleuchtung und Wiederholungskennzeichen (Kennzeichen von Fahrzeug und Heckträger sind identisch). Sie brauchten bis vor kurzem keine Warntafel.

Warntafeln für Heckträger - Gerichte entscheiden frühestens im Sommer 2024 über Ausnahme

Doch diese Regel liegt derzeit auf Eis, weil mehrere Heckträger-Hersteller gegen die damit verbundenen Verschärfungen vorgingen, berichtet der ADAC. Mit einer Entscheidung der Gerichte ist frühestens im Sommer 2024 zu rechnen. Bis dahin gilt: Alle, die mit Heckträger nach Italien fahren, brauchen eine Warntafel. 

Fahrradfans müssen jedoch ganz besonders aufpassen. Wer auf seinem Heckträger ein Fahrrad transportiert, dem droht eine richtig saftige Strafe. Laut der italienischen Straßenverkehrsordnung darf die Ladung eines Autos in der Breite zwar grundsätzlich jeweils 30 Zentimeter über die Schlussleuchten hinausragen. Das gilt aber nicht für eine "schwer erkennbare Ladung".

In Italien drohen 345 Euro Bußgeld für Fahrrad am Heckträger

Diesen etwas sperrigen Begriff hat der italienische Gesetzgeber jetzt neu interpretiert. Nun stuft er auch Fahrräder als schwer erkennbar ein. Daher dürfen sie am Heckträger nicht breiter sein als das Auto selbst. Das ist aber besonders bei kleinen Autos meistens der Fall. Wer sich nicht an diese Regel hält, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 345 Euro rechnen! Ein teurer Spaß!

Alle, die zum Radeln nach Südtirol wollen, können aber erst einmal aufatmen. Nach Auskunft der Straßenverkehrspolizei Bozen sind derzeit in Südtirol in solchen Fällen keine Strafen zu erwarten, berichtet der ADAC. In den restlichen Regionen Italiens kann das aber schon ganz anders ausschauen - je nach Interpretation der örtlichen Verkehrspolizei. Eine Rechtssicherheit gibt es laut ADAC derzeit nicht. Urlauber sollten deshalb genau überlegen, ob sie ein solch hohes Bußgeld riskieren wollen.

 

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