Zu schnell? Auto beschlagnahmt!: Österreich macht Ernst! Die ersten Raser müssen Autos abgeben!

5. März 2024 14:13 Uhr von Redaktion all-in.de
Seit 1. März 2024 können die österreichischen Behörden die Fahrzeuge von Rasern sicherstellen.
Seit 1. März 2024 können die österreichischen Behörden die Fahrzeuge von Rasern sicherstellen.
picture alliance/dpa | Matthias Röder

Österreich geht hart gegen Raser vor und beschlagnahmt die Autos von Verkehrssündern. Die ersten Fahrzeuge wurden ihren Besitzern schon weggenommen.

Die Behörden in Österreich haben es angekündigt und nun machen die Nachbarn in der Alpenrepublik ernst. Wer deutlich zu schnell mit dem Auto durch Österreich rast, der ist sein Auto los. 

Klare Regelungen für die Beschlagnahmung von Raser-Fahrzeugen

Seit dem 1. März 2024 gilt in Österreich die Regelung: Bei Geschwindigkeitsverstößen von mehr als 60 km/h innerorts und über 70 km/h außerhalb von Ortsgebieten, kann die Polizei das Fahrzeug des Rasers beschlagnahmen. Voraussetzung ist: Der Fahrer muss sich unbelehrbar zeigen. Sollten Verkehrsteilnehmer mit mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerhalb erwischt werden, dann ist das Fahrzeug auch schon beim ersten Mal weg. Und: Weg heißt weg! Die Fahrzeuge werden ihren Besitzern endgültig abgenommen und "verwertet". 

Wien, Kärnten und Tirol: Einige Raser mussten ihre Autos schon abgeben

Laut der Deutschen Presseagentur (dpa) haben die Behörden in Österreich bereits mehrfach von der neuen Regelung Gebrauch gemacht. In der österreichischen Hauptstadt Wien sei ein 28-jähriger Mann mit 114 km/h im Stadtgebiet geblitzt worden. Der Raser musste sein Auto abgeben. In Tirol und in Kärnten seien ebenfalls schon Autos von Rasern beschlagnahmt worden, meldet die dpa und bezieht sich dabei auf Angaben der Nachrichtenagentur APA.