Die Behörden in Österreich haben es angekündigt und nun machen die Nachbarn in der Alpenrepublik ernst. Wer deutlich zu schnell mit dem Auto durch Österreich rast, der ist sein Auto los.
Klare Regelungen für die Beschlagnahmung von Raser-Fahrzeugen
Seit dem 1. März 2024 gilt in Österreich die Regelung: Bei Geschwindigkeitsverstößen von mehr als 60 km/h innerorts und über 70 km/h außerhalb von Ortsgebieten, kann die Polizei das Fahrzeug des Rasers beschlagnahmen. Voraussetzung ist: Der Fahrer muss sich unbelehrbar zeigen. Sollten Verkehrsteilnehmer mit mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerhalb erwischt werden, dann ist das Fahrzeug auch schon beim ersten Mal weg. Und: Weg heißt weg! Die Fahrzeuge werden ihren Besitzern endgültig abgenommen und "verwertet".
Wien, Kärnten und Tirol: Einige Raser mussten ihre Autos schon abgeben
Laut der Deutschen Presseagentur (dpa) haben die Behörden in Österreich bereits mehrfach von der neuen Regelung Gebrauch gemacht. In der österreichischen Hauptstadt Wien sei ein 28-jähriger Mann mit 114 km/h im Stadtgebiet geblitzt worden. Der Raser musste sein Auto abgeben. In Tirol und in Kärnten seien ebenfalls schon Autos von Rasern beschlagnahmt worden, meldet die dpa und bezieht sich dabei auf Angaben der Nachrichtenagentur APA.