Gegen 20:50 Uhr bestieg ein zunächst Unbekannter am Gleis 2 der S-Bahnhaltestelle Marienplatz die Kupplung des letzten Wagens der S8. Sich am Scheibenwischer des hinteren Triebfahrzeuges festhaltend, fuhr der Unbekannte mit zum Karlstor (Stachus). Dort blieb er der Bundespolizei München zufolge außen auf der S-Bahn und fuhr auf ihr weiter zum Hauptbahnhof.
S-Bahnsurfer kann fliehen
Nach rund 1.200 Metern endete die lebensgefährliche Fahrt, als er von DB-Mitarbeitern erkannt wurde. Als ihn diese Stellen wollten, flüchtete er ins Sperrengeschoss des Hauptbahnhofes und entkam, zunächst unerkannt.
Erkannt dank auffälligem Jogginganzug
Um kurz nach 23:00 Uhr entdeckten Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn im Sperrengeschoss des Hauptbahnhofes bei den Fahrausweisautomaten einen betrunkenen 19-Jährigen, der Reisende belästigte. Hinzukommende Bundespolizisten erkannten dank eines Handyfotos das ein Zeuge den Beamten zur Verfügung gestellt hatte, den Mann sofort wieder. Der junge Mann hatte zudem Verschmutzungen an seinem auffälligen roten Jogginganzug, was zeigte dass er mit der S-Bahn Kontakt hatte.
Mit über zwei Promille an der S-Bahn hängend
Der 19-Jährige Deutsche aus Neukirchen (Landkreis Amberg-Sulzbach) hatte der Bundespolizei zufolge knapp über zwei Promille intus. Zum Vorfall an der S-Bahn äußerte er sich nicht. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen ihn wegen einer Ordnungswidrigkeit nach der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung. Der 19-Jährige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen kurz nach Mitternacht aus der Wache entlassen.
S-Bahnsurfer verstößt gegen Hausverbot am Hauptbahnhof München
Wegen des Vorfalles kam es zu erheblichen Auswirkungen mit Verspätungen, Umleitungen und Ausfällen im Betriebsablauf der S-Bahn. Weil der Jugendliche bereits mit übermäßigem Alkoholkonsum im Hauptbahnhof aufgefallen war und von der Deutschen Bahn im März ein Hausverbot für den Hauptbahnhof erhalten hatte, wird er nun auch eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten. Zudem kann die Deutsche Bahn gegen ihn auch privatrechtliche Forderungen wegen der Betriebsbehinderungen stellen. Dies könnte z.B. auch ein vollstreckbarer Titel sein, der 30 Jahre lang vollstreckbar wäre, erklärte die Bundespolizei.
Zeugenaufruf
Steinplatte auf Gleise gelegt: Unbekannte verursachen S-Bahn-Unfall in München
Bundespolizei warnt vor "lebensgefährlichem Unsinn"
Im Zusammenhang mit der Aktion des 19-Jährigen warnt die Bundespolizei vor dem "lebensgefährlichen Unsinn des S-Bahn- oder Zugsurfens. In diesem Jahr ist es bereits zu mehreren ähnlichen Vorfällen auf freier Strecke, überwiegend im westlichen Teil der S6 und S8 gekommen. Wer Personen auf oder an S-Bahnen bzw. Zügen erkennt, sollte schnellstmöglich die Bundespolizei oder andere Polizeidienststellen informieren.