Der Grund für die Aktion ist kurios: Mann bedroht Kassiererin in Lindau mit Messer - doch die bleibt cool!

26. April 2024 13:52 Uhr von Redaktion all-in.de
Eine Kassiererin in Lindau wurde am Donnerstag mit einem Messer bedroht. Doch die Frau behielt einen kühlen Kopf. (Symbolfoto)
picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Ein Mann hat am Donnerstag eine Kassiererin in Lindau mit einem Messer bedroht. Der Grund war kurios. Und auch die Reaktion der Frau alles andere als gewöhnlich.

Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag gegen 17:00 Uhr in einem Verbrauchermarkt in der Von-Behring-Straße in Lindau, berichtet die Polizei. Ein Mann, der wohl um die 60 Jahre alt war, zückte laut Polizei ein Messer und bedrohte damit eine Kassiererin. Der Grund: Ihm ging wohl der Zahlvorgang zu langsam. 

Mann zückt Messer in Verbrauchermarkt in Lindau - Kassiererin reagiert besonnen

Dass eine solch alltägliche Situation zu solch einer Aktion führt, ist kurios. Doch auch die Reaktion der Kassiererin darf als außergewöhnlich bezeichnet werden. Denn die verfiel nicht etwa in eine Schockstarre, wie es wohl bei den meisten der Fall gewesen wäre, sondern reagierte ziemlich cool! Sie meinte nur zu dem Mann, dass es eben so lange dauert und er das Messer doch wieder wegstecken solle.

Ob das den Mann nachhaltig beeindruckt hat? Er steckte sein Messer jedenfalls wieder ein, bezahlte seinen Einkauf und verließ den Markt, berichtet die Polizei. 

Polizei sucht nach Zeugen

Erst später informierte die Kassiererin ihren Marktleiter über den Vorfall und der rief schließlich die Polizei. Der Täter wurde folgendermaßen beschrieben:

  • ca. 60 Jahre alt
  • ganz in schwarz gekleidet
  • er trug eine weiße Basecap

Zeugen, die nähere Angaben zu dem Mann machen können, sollen sich mit der Polizeiinspektion Lindau unter der Telefonnummer 08382/9100 in Verbindung setzen.

Bedrohung: Welche Strafe droht?

Wer einen anderen Menschen bedroht, der begeht ein Vergehen. Welche Strafe droht, ist im Strafgesetzbuch in Paragraph 241 gesetzlich verankert. Demnach kann eine Bedrohung mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. In schweren Fällen, beispielsweise wenn jemand sein Opfer mit Waffen oder auch mit explosiven Stoffen bedroht, kann die Strafe auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. 

 

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